Smart Meter: Voraussetzung für dynamische Tarife
Ein stundengenauer Preis lässt sich nur abrechnen, wenn auch der Verbrauch zeitlich aufgelöst erfasst wird. Genau das leistet ein intelligentes Messsystem.
Die drei Gerätearten im Vergleich
| Gerät | Was es erfasst | Kommunikation | Für dynamische Tarife |
|---|---|---|---|
| Klassischer Stromzähler | Gesamtverbrauch, mechanisch | Keine, manuelle Ablesung | In der Regel nicht ausreichend |
| Moderne Messeinrichtung | Digitale Erfassung, Anzeige historischer Werte | Keine eigene Datenübertragung | Meist nicht ausreichend |
| Intelligentes Messsystem | Zeitlich aufgelöste Verbrauchswerte | Sichere Übertragung über eine Kommunikationseinheit | Übliche Voraussetzung |
Zeitlich aufgelöste Verbrauchsdaten
Bei einem dynamischen Tarif ist nicht nur wichtig, wie viel Strom verbraucht wurde, sondern auch wann. Nur so lässt sich jeder Kilowattstunde der Preis des jeweiligen Zeitintervalls zuordnen.
Ein klassischer Zähler liefert lediglich einen Gesamtwert. Damit ist eine zeitgenaue Abrechnung nicht möglich – und ein gezieltes Verschieben von Verbrauch würde sich preislich nicht abbilden.
Die Rolle des Messstellenbetreibers
Der Messstellenbetreiber verantwortet Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung. Er ist nicht automatisch identisch mit dem Stromlieferanten. Ob ein Einbau möglich ist und welche Fristen gelten, kann verbindlich nur er beantworten.
Kosten realistisch einplanen
Ein möglicher Vorteil aus günstigen Preisstunden muss die zusätzlichen Messkosten erst ausgleichen. Erfrage die konkreten jährlichen Entgelte, bevor du einen Tarif abschließt.
Keine pauschale ZusageWir können nicht zusichern, dass jeder Haushalt sofort einen dynamischen Tarif nutzen kann. Die konkreten Voraussetzungen sind tarifabhängig und hängen zusätzlich von der örtlichen Messinfrastruktur ab.
Häufige Fragen zum Smart Meter
Wer ist für den Einbau zuständig?
Der Messstellenbetreiber. Standardmäßig ist das der grundzuständige Betreiber im jeweiligen Netzgebiet. Es gibt zusätzlich wettbewerbliche Messstellenbetreiber. Der Stromlieferant und der Messstellenbetreiber sind nicht zwingend dasselbe Unternehmen.
Was kostet ein intelligentes Messsystem?
Für den Betrieb der Messeinrichtung fällt ein jährliches Entgelt an, das je nach Konstellation höher ausfallen kann als bei einem klassischen Zähler. Zusätzlich können einmalige Kosten entstehen, etwa für Anpassungen am Zählerplatz. Die konkreten Beträge nennt der zuständige Messstellenbetreiber.
Kann jeder Haushalt sofort einen dynamischen Tarif nutzen?
Nein. Ob und wann die notwendige Messtechnik verfügbar ist, hängt vom Netzgebiet, vom Zählerplatz und von der Auftragslage des Messstellenbetreibers ab. Die tariflichen Voraussetzungen unterscheiden sich zusätzlich je nach Angebot.
Welche Daten werden erfasst?
Ein intelligentes Messsystem erfasst Verbrauchswerte in kurzen Zeitintervallen. Diese Daten sind personenbezogen. Übermittlung und Speicherung unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen; die Details stehen in den Datenschutzinformationen von Messstellenbetreiber und Lieferant.
Weiterlesen: Dynamischer Stromtarif mit Smart Meter oder ohne Smart Meter.
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