Smart Meter: Voraussetzung für dynamische Tarife

Ein stundengenauer Preis lässt sich nur abrechnen, wenn auch der Verbrauch zeitlich aufgelöst erfasst wird. Genau das leistet ein intelligentes Messsystem.

Begriffe

Die drei Gerätearten im Vergleich

Vergleich von klassischem Zähler, moderner Messeinrichtung und intelligentem Messsystem
GerätWas es erfasstKommunikationFür dynamische Tarife
Klassischer StromzählerGesamtverbrauch, mechanischKeine, manuelle AblesungIn der Regel nicht ausreichend
Moderne MesseinrichtungDigitale Erfassung, Anzeige historischer WerteKeine eigene DatenübertragungMeist nicht ausreichend
Intelligentes MesssystemZeitlich aufgelöste VerbrauchswerteSichere Übertragung über eine KommunikationseinheitÜbliche Voraussetzung
Warum das nötig ist

Zeitlich aufgelöste Verbrauchsdaten

Bei einem dynamischen Tarif ist nicht nur wichtig, wie viel Strom verbraucht wurde, sondern auch wann. Nur so lässt sich jeder Kilowattstunde der Preis des jeweiligen Zeitintervalls zuordnen.

Ein klassischer Zähler liefert lediglich einen Gesamtwert. Damit ist eine zeitgenaue Abrechnung nicht möglich – und ein gezieltes Verschieben von Verbrauch würde sich preislich nicht abbilden.

Die Rolle des Messstellenbetreibers

Der Messstellenbetreiber verantwortet Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung. Er ist nicht automatisch identisch mit dem Stromlieferanten. Ob ein Einbau möglich ist und welche Fristen gelten, kann verbindlich nur er beantworten.

Kosten realistisch einplanen

Ein möglicher Vorteil aus günstigen Preisstunden muss die zusätzlichen Messkosten erst ausgleichen. Erfrage die konkreten jährlichen Entgelte, bevor du einen Tarif abschließt.

Keine pauschale ZusageWir können nicht zusichern, dass jeder Haushalt sofort einen dynamischen Tarif nutzen kann. Die konkreten Voraussetzungen sind tarifabhängig und hängen zusätzlich von der örtlichen Messinfrastruktur ab.

FAQ

Häufige Fragen zum Smart Meter

Wer ist für den Einbau zuständig?

Der Messstellenbetreiber. Standardmäßig ist das der grundzuständige Betreiber im jeweiligen Netzgebiet. Es gibt zusätzlich wettbewerbliche Messstellenbetreiber. Der Stromlieferant und der Messstellenbetreiber sind nicht zwingend dasselbe Unternehmen.

Was kostet ein intelligentes Messsystem?

Für den Betrieb der Messeinrichtung fällt ein jährliches Entgelt an, das je nach Konstellation höher ausfallen kann als bei einem klassischen Zähler. Zusätzlich können einmalige Kosten entstehen, etwa für Anpassungen am Zählerplatz. Die konkreten Beträge nennt der zuständige Messstellenbetreiber.

Kann jeder Haushalt sofort einen dynamischen Tarif nutzen?

Nein. Ob und wann die notwendige Messtechnik verfügbar ist, hängt vom Netzgebiet, vom Zählerplatz und von der Auftragslage des Messstellenbetreibers ab. Die tariflichen Voraussetzungen unterscheiden sich zusätzlich je nach Angebot.

Welche Daten werden erfasst?

Ein intelligentes Messsystem erfasst Verbrauchswerte in kurzen Zeitintervallen. Diese Daten sind personenbezogen. Übermittlung und Speicherung unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen; die Details stehen in den Datenschutzinformationen von Messstellenbetreiber und Lieferant.

Weiterlesen: Dynamischer Stromtarif mit Smart Meter oder ohne Smart Meter.

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