Smart Meter

Dynamischer Stromtarif mit Smart Meter

Ohne zeitlich aufgelöste Verbrauchsdaten lässt sich ein stundengenauer Preis nicht abrechnen. Das intelligente Messsystem ist deshalb die technische Grundlage der meisten dynamischen Tarife.

Klassischer Zähler, moderne Messeinrichtung, intelligentes Messsystem

  • Klassischer Zähler: mechanisches Gerät, das nur den Gesamtverbrauch zählt und manuell abgelesen wird.
  • Moderne Messeinrichtung: digitaler Zähler, der Verbrauchswerte elektronisch erfasst und anzeigt, aber nicht selbst kommuniziert.
  • Intelligentes Messsystem: moderne Messeinrichtung plus Kommunikationseinheit, die Messwerte sicher übermitteln kann.

Für dynamische Tarife ist in der Regel die dritte Variante relevant, weil nur sie zeitlich aufgelöste Werte automatisiert bereitstellt.

Wer für den Einbau zuständig ist

Zuständig ist der Messstellenbetreiber. Das ist standardmäßig der grundzuständige Betreiber im jeweiligen Netzgebiet; es gibt aber auch wettbewerbliche Messstellenbetreiber. Der Stromlieferant und der Messstellenbetreiber sind nicht zwingend dasselbe Unternehmen.

Ob und wann ein Einbau möglich ist, hängt vom Netzgebiet, vom Zählerplatz und von der Auftragslage ab. Eine verbindliche Zusage kann nur der zuständige Messstellenbetreiber geben.

Mögliche Kosten

Für den Betrieb der Messeinrichtung fällt ein jährliches Entgelt an. Bei einem intelligenten Messsystem kann es höher liegen als bei einem klassischen Zähler. Zusätzlich können einmalige Kosten entstehen, etwa wenn der Zählerplatz angepasst werden muss.

Kosten in die Rechnung einbeziehen

Ein möglicher Vorteil aus günstigen Preisstunden muss die zusätzlichen Messkosten erst ausgleichen. Frage die konkreten Beträge beim zuständigen Messstellenbetreiber ab, bevor du wechselst.

Welche Daten dabei entstehen

Ein intelligentes Messsystem erfasst Verbrauchswerte in kurzen Intervallen. Diese Daten sind personenbezogen und unterliegen besonderen Anforderungen an Übermittlung und Speicherung. Wer welche Werte in welchem Umfang erhält, ist gesetzlich geregelt und sollte in der Datenschutzinformation des Messstellenbetreibers und des Lieferanten nachvollziehbar beschrieben sein.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Kann ich den Einbau eines intelligenten Messsystems selbst beauftragen?

In vielen Fällen kann ein Einbau beim zuständigen Messstellenbetreiber angefragt werden. Ob und in welchem Zeitraum er umgesetzt wird, entscheidet der Messstellenbetreiber.

Funktioniert ein dynamischer Tarif auch mit einer modernen Messeinrichtung?

Das hängt vom Tarif ab. Einige Angebote setzen ein intelligentes Messsystem voraus, andere arbeiten mit abweichenden Modellen. Die Voraussetzungen stehen in den jeweiligen Vertragsbedingungen.

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